Freifahrt in allen Nahverkehrszügen und Verkehrsverbünden

Der Presseinformation der der Deutschen Bahn (DB) vom 21.06.11 gilt ab September 2011 für die Freifahrt von Behinderten in allen Nahverkehrszügen der DB eine neue Regelung. Dies bedeutet: Personen mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke können ab diesem Zeitpunkt die Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), den Interregio-Express (IRE) und die S-Bahn (2. Klasse) unentgeltlich nutzen. Damit entfällt das bisherige Streckenverzeichnis, wodurch schwerbehinderte Menschen im Radius von 50 Kilometer rund um ihrem Wohnort DB-Nahverkehrszüge kostenlos nutzen konnten.

Ferner kann der genannte Personenkreis sowohl die Verkehrsmittel (Bus, Tram, U-Bahn) von Verkehrsverbünden als auch viele Privatbahnen kostenlos benützen.