Die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn

Im allgemeinen ist die Deutsche Bahn AG (DB) bemüht, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen das Bahnreisen zu erleichtern. Rollstuhl-BenutzerInnen, die beim Ein-/Aus- oder Umsteigen einen mobilen Hublift benötigen, können dies bei der Mobilitätsservice-Zentrale anmelden (Kontaktdaten s. unten). Diese Hilfeleistungen wurden bislang auch dann bearbeitet, wenn behinderte Reisende Züge benutzten, die nicht von der DB betrieben werden.

Seit Februar 2019 gibt einige Veränderungen, um für eine Bahnreise die erforderlichen Hilfeleistungen anzumelden. Deshalb empfiehlt es sich, bei dieser Zentrale nachzufragen, an welches Bahnunternehmen man sich nun direkt wenden muss, um diese Hilfeleistungen anzumelden.

Die Mobilitätsservice-Zentrale ist von montags bis freitags von 6 bis 22 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 8 bis 20 Uhr per Telefon (030 65 212 888) oder Mail (msz@deutschebahn.com) erreichbar. Bei der Anmeldung einer Hilfeleistung sind folgende Angaben erforderlich:
> Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (wenn eine Auftragsbestätigung gewünscht wird, die E-Mail-Adresse).
> Die Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises (B G aG H Bl Gl 1. Kl. TBl).
> Die Mobilitätseinschränkung.
> Gibt es eine Begleitung?
> Welches Hilfsmittel wird benutzt (z.B.: Faltrollstuhl, Festrollstuhl, Rollator sowie Länge, Breite sowie Gewicht)?
> Reisedaten: (Reisetag, Abfahrtsbahnhof, Umsteigebahnhof, Ankunftsbahnhof, Abfahrtszeit, Ankunftszeit.
> Bei Fernverkehrszügen (ICE, IC/EC) wird die Wagen- und Platznummer benötigt, damit dortige Hilfestellungen gewährleistet werden kann.
> Bei Nahverkehrszügen (z.B. RE oder RB) wird eine Platzangabe (z.B. 1. Wagen/Zuganfang) benötigt.
> Falls eine Sitzplatzreservierung bzw. Fahrkarte benötigt wird, wird die Buchung übernommen.

Bei den erwähnten Hilfeleistungen sind vor allem die mobilen Hublifte zu nennen, durch die Rollstuhl-BenutzerInnen das Ein-, Aus- bzw. Umsteigen ermöglicht wird. Wenn es nun auch relativ kurzfristig möglich ist, sollte die erforderliche Anmeldung in der Regel bis 20 Uhr vor dem Abreisetag erfolgen. Allerdings gibt es solche Hublifte meist nur an größeren Bahnhöfen. In welchen weiteren Ländern es auch solche Einstiegshilfen gibt, ist aus der Karte rechts ersichtlich. Dabei gilt für Frankreich eine Vormeldefrist von 48 Stunden.

Ferner ist diese Zentrale auch noch für folgende Auskünfte zuständig: Neben der Fahrplanauskunft auch für Informationen zu geeigneten Zügen, welche Bahnhöfe barrierefrei zugänglich sind oder den Mindestumsteigezeiten.