Reisen mit dem IC-Bus – vorerst
nur auf bestimmten Strecken barrierefrei
Bereits seit einigen Jahren bietet die Deutsche Bahn (DB) auch einen Linienverkehr mit sog. IC-Bussen an. Solche Verbindungen gibt es überwiegend im Inland aber auch in einige europäische Nachbarländer. Von den IC-Bus-Haltestellen befinden sich etwa 50 Prozent an Bahnhöfen – die restlichen gibt es meist bei den Zentralen Omnibus-Bahnhöfen.
Einer DB-Website zufolge besteht ein Großteil der IC-Bus-Flotte aus Doppeldeckerbussen mit jeweils einem Rollstuhl-Stellplatz. Und dem „Themendienst“ der DB war zu entnehmen, dass auf folgenden Strecken IC-Busse mit Rollstuhl-Rampen ausgerüstet sind:
• Berlin-Rostock/Hamburg-Kopenhagen (nur innerhalb von Deutschland)
• Mannheim-Heidelberg-Nürnberg-Prag
• München-Zürich
• München-Prag
Wenn bei einer Fahrt mit dem IC-Bus ein Rollstuhl-Stellplatz benötigt wird, ist nach Auskunft einer DB-Sprecherin folgendes erforderlich: Spätestens sieben Tage vor dem Abreisetag muss dies bei der Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn (01806 512512) angemeldet werden. Von dort erhält man auch Auskünfte zur Verfügbarkeit der gewünschten IC-Bus-Strecke sowie alle weiteren erforderlichen Informationen.
Der DB-Website „Fragen und Antworten zum IC-Bus“ (Stand Juli 2017) zufolge gibt es für Rollstuhl-BenutzerInnen bei der Benutzung von IC-Bussen folgende Möglichkeiten:
• Reisende mit Behinderung, die sich auf einem normalen Sitzplatz umsetzen können und deren Rollstuhl faltbar ist, können alle IC-Busse benutzen.
• Ansonsten können Rollstuhl-BenutzerInnen nur jene IC-Busse benutzen, die neben einem Rollstuhl-Stellplatz über eine Rampe oder einen integrierten Lift verfügen. In diesem Fall wird der Rollstuhl im Bus so befestigt, damit man darin sit-zen bleiben kann. Dies setzt jedoch voraus, dass der Rollstuhl über besondere Befestigungspunkte verfügt – sog. Kraft-knoten nach DIN 75078. Hierzu wies die bereits erwähnte DB-Sprecherin darauf hin, dass für die Einhaltung dieser Voraussetzung der/die Reisende verantwortlich ist. Bei einem Elektro-Rollstuhl ist zudem darauf zu achten, dass ein Gesamtgewicht von 300 kg nicht überschritten wird. Ferner gilt es zu beachten, dass bei diesen Bussen die Mindesttürbreite 62 cm und die Mindestgangbreite 36,5 cm beträgt.
Fahrkarten für den IC-Bus gibt es z.B. im jeweiligen DB-Reisezentrum – hierbei wird auch die erforderliche Sitzplatzreservierung vorgenommen. Dabei gilt es zu bedenken, dass eine Stornierung nicht möglich ist. Die Beförderung einer notwendigen Begleitperson und/oder einen Blindenführhund/Begleithund erfolgt kostenlos.
Bei Bedarf wird die Benutzung einer behindertengerechten Toilette an einer Raststätte ermöglicht.