Mit dem Glacier-Express
– dem langsamsten Schnellzug der Welt –
von St. Moritz nach Zermatt

© Glacier-Express
…und im Winter

© Glacier-Express
Durch das Goms im Sommer…

Mit dieser Bahn fährt man rund acht Stunden durch unberührte Berglandschaften, diverse Kurorte, tiefe Schluchten und liebliche Täler. Dabei geht es durch 91 Tunnels und über 291 imposante Brücken, sowie zunächst – nach Chur – durch die Vorderrheinschlucht, den Grand Canyon der Schweiz mit seinen bizarren Felsen. Ein weiterer Höhepunkt ist der „Aufstieg“ zum Oberalppass (2033 Meter über dem Meer), der vor Andermatt erklommen wird. Danach geht es bergab über die Orte Andermatt und Fiesch zum Oberwalliser Hochtal Goms, in dem die Rhone entspringt. Danach geht es dann in Richtung Zermatt – wo auch bald das markante Matterhorn ins Blickfeld rückt.

Dieses Bahnerlebnis steht auch Rollstuhl-BenutzerInnen offen, da es in jedem Glacier-Express – in der 1. Klasse – ein Rollstuhlplatz und ein barrierefreies WC gibt. Dabei handelt es sich um den Sitzplatz Nummer 11, der spätestens 24 Stun-den vor Reiseantritt reserviert sein muss. Dies kann am Bahnschalter oder im Reisebüro geschehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Sitzplatzreservierung für Rollstuhl-BenutzerInnen und deren Begleitperson unbedingt erforderlich ist. Zudem ist noch folgendes zu beachten: Falls Menschen mit Behinderung während der Fahrt den Rollstuhl nicht verlassen können, muss die Sitzplatzreservierung über die Reservierungszentrale „Glacier-Express“ (+41 (0)848 642 442 oder per Mail: gex.res@mgbahn.ch) angefragt werden. Ansonsten genügt eine Sitzplatzreservierung per online. Hierbei ist jedoch eine Kreditkarte (MasterCard, JCB, VISA) erforderlich.

Wer beim Einsteigen auf Hilfe angewiesen ist, soll sich zehn Minuten vor der Abfahrt des Zuges an der Treppe (Perron) – bei der mobilen Einstiegshilfe (Mobilift) – einfinden und dort auf das entsprechende Bahnpersonal warten.

Hinsichtlich der Fahrkarten (Fahrausweise) ist folgendes zu beachten: Schweizer Reisende mit einer Behinderung bedürfen einer Ausweiskarte (Begleiterkarte). Damit wird eine kostenlose Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Blindenführhundes gewährt – hierfür genügt ein einziger Fahrausweis. Behinderte und Begleitpersonen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind, erhalten keine Ermäßigung.

Allerdings: Rollstuhl-BenutzerInnen und die Begleitperson bezahlen den Preis für ein 2. Klasse-Ticket und reisen in der 1. Klasse. Die Sitzplatz-Reservierungsgebühr beträgt für Behinderte und Begleitperson je zwischen 13 und 33 Franken. Für den Transport von Rollstühlen gelten folgende Höchstmaße- und –gewichte (Breite: 70 cm, Länge: 120 cm, Gewicht: 250 kg), die nicht überschritten werden dürfen, da sonst eine Mitnahme im Glacier-Express nicht möglich ist. Grundsätzlich ist die Mitnahme eines Rollstuhls beim Call-Center Handicap (mobil@sbb.ch) anzumelden.

Hinsichtlich barrierefreier Übernachtungsmöglichkeiten sei das Portal „RolliHotel“ empfohlen, bei dem sich mittels Suchmaske die entsprechende Unterkunft ermitteln lässt.

Quelle: Online-Recherche.