Was ist zu tun, wenn der Rollstuhl defekt ist?
Nach Auskunft der AOK – Abteilung Arznei-, Heil- und Hilfsmittel – sei es grundsätzlich so, dass Versicherte einen Anspruch auf Instandsetzung des Hilfsmittels haben. Daher sollen sich Betroffene bei einer Panne des Rollstuhls die zuständige Krankenkasse wenden, damit von dieser das zuständige Sanitätshaus (Leistungserbringer) für die erforderliche Reparatur beauftragt werden kann.
Um sich im Urlaub entsprechend abzusichern, so der AOK-Rat, sollte man sich schon im Vorfeld an seine Krankenkasse wenden. Den Recherchen hierzu scheint es auch zweckmäßig zu sein, sich bereits im Vorfeld an sein Sanitätshaus zu wenden, um abzuklären, was im Fall einer Panne zu tun ist.
Soweit die Behebung einer Rollstuhl-Panne in der Theorie. In der Praxis sieht es dann doch etwas anders aus. Da kann es schon sein, dass es Wochen dauert, ehe das erforderliche Ersatzteil geliefert wird. Ganz davon abgesehen, wie lange dann noch die Reparatur selbst dauert. Problematisch scheint es noch zu sein, die Beanspruchung dieser Dienste mit den Kassen abzurechnen.
Von folgender Organisation wird derzeit bundesweit ein solcher Pannendienst angeboten:
• BAVC-Automobilclub : Wenn sich die Panne eines Elektrorollstuhls oder eines Scooters nicht vor Ort beheben lässt, sorgt der BAVC für den Transport zum derzeitigen Wohn- bzw. Aufenthaltsort des Betroffenen oder zu einem Sanitätshaus in der Nähe.
Zudem ist der BAVC bei der Organisation des geeigneten Beförderungsmittels für das BAVC-Mitglied behilflich. Hierbei werden Kosten bis zu 500 € erstattet. Solche zusätzliche Leistungen können nur dann garantiert werden, wenn bei der Antragstellung auf Mitgliedschaft die besondere Situation wie eine Behinderung erwähnt wurde oder als BAVC-Mitglied eine entsprechende Ergänzung ihrer Mitgliedschaft veranlasst wurde. Dies muss über einen Zusatz in der Mitgliedsnummer dokumentiert sein. Alle zusätzlichen Leistungen nur gelten für Schadenfälle in Deutschland.